Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mitreisende einer Sonderzugfahrt
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitreisenden, die nicht als Hauptbucher auftreten, jedoch an einer vom Veranstalter organisierten Sonderzugfahrt teilnehmen. Mitreisende erkennen durch ihre Teilnahme diese AGB an. Diese AGB regeln die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitreisenden sowie Haftungsfragen.
2. Direktkommunikation mit Mitreisenden
Der Veranstalter ist berechtigt, den Mitreisenden direkt per E-Mail alle relevanten Informationen zur Sonderzugfahrt zukommen zu lassen. Dazu zählen insbesondere:
- Abfahrtszeiten und Zugdetails
- Programmpunkte und eventuelle Änderungen
- Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln
Diese direkte Kommunikation dient der Entlastung des Hauptbuchers und der Sicherstellung, dass alle Mitreisenden zeitnah und zuverlässig informiert sind. Mitreisende erklären sich durch ihre Teilnahme mit der Nutzung ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck einverstanden.
3. Mitwirkungspflichten der Mitreisenden
Mitreisende verpflichten sich, die Teilnahme aktiv zu unterstützen, indem sie:
- Pünktlich zu den vereinbarten Abfahrtszeiten erscheinen.
- Notwendige Dokumente (z. B. Ausweisdokumente) bereithalten.
- Den Veranstalter unverzüglich über gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Bedürfnisse informieren, die die Teilnahme beeinflussen könnten.
4. Alkohol- und Drogenkonsum
- Der Konsum von Drogen ist während der gesamten Sonderzugfahrt untersagt.
- Übermäßiger Alkoholkonsum, der zu Störungen oder Gefährdungen führt, kann zum Ausschluss von der Fahrt führen.
5. Mitnahme von Gegenständen
Gefährliche und verbotene Gegenstände
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die dazu erlassene Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regeln den Umgang mit Gefahrgütern im Schienenverkehr. Hierbei gibt es spezifische Vorschriften, welche Gefahrgüter nicht befördert werden dürfen oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind.
Nach der GGVSEB und den Regelungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene (RID) sind unter anderem folgende Gegenstände in Zügen verboten oder stark reglementiert:
- Gegenstände und Stoffe, die andere Mitreisende stören, verletzen oder den Wagen beschädigen könnten
- Glasflaschen/ Gläser (siehe Artikel)
- Waffen, Schusswaffen, einschließlich Attrappen oder Spielzeugwaffen und Waffen aller Art
- Gase, einschließlich Propan und Butan
- Entzündliche Flüssigkeiten
- Chemische und toxische Substanzen: Alle chemischen oder toxischen Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen
- Konfetti (verstopft und verklebt die Heizungssysteme!)
- Spitze/scharfe Waffen und scharfkantige Gegenstände
- Stumpfe Gegenstände (z. B. Tennis-, Hockey- und Baseballschläger)
- Sprengstoffe und brennbare Stoffe (z. B. explosive oder leicht brennbare Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen)
- Knallbonbons
Mitreisende sind verantwortlich für die sichere Verwahrung ihres Gepäcks und persönlicher Gegenstände. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Diebstahl.
6. Ein- und Ausstieg in den Zug/ Bahnsteiglängen und Zuglängen
Aufgrund verkürzter Bahnsteiglängen an Ihrem Zielbahnhof kann der gesamte Zug möglicherweise nicht am Bahnsteig halten. Bitte beachten Sie, dass der Ausstieg nur in den vorderen Wagen (z. B. Wagen 1–7) möglich ist. Weitere Informationen erhalten Sie vor Ort durch Durchsagen und Anzeigen.
Um die Anforderungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) (§ 4 Abs. 2) zu erfüllen und die Sicherheit unserer Gäste jederzeit zu gewährleisten, ist eine Kombination aus frühzeitiger und vor Ort bereitgestellter Information erforderlich.
Online-Sicherheitshinweis im Vorfeld:
Gäste werden bereits bei der Buchung und der Online-Ticketzustellung über mögliche abweichende Haltepositionen oder Zugangsbeschränkungen informiert.
Vor-Ort-Kommunikation am Reisetag:
Um sicherzustellen, dass alle Fahrgäste die wichtigen Informationen rechtzeitig erhalten, werden Hinweise zusätzlich vor Ort bereitgestellt. Dies erfolgt durch:
- Lautsprecherdurchsagen am Bahnhof und im Zug.
- Visuelle Anzeigen an Bahnsteigen und in den Zügen.
- Persönliche Hinweise durch das Zugpersonal.
Die Nichteinhaltung der Vorschriften über gefährliche Güter kann zu strafrechtlicher Verfolgung führen.
7. Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
- Mitreisende müssen sicherstellen, dass sie physisch und psychisch in der Lage sind, an der Fahrt teilzunehmen.
- Im Falle von Verletzungen oder gesundheitlichen Problemen während der Fahrt ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren.
8. Verhalten bei Notfällen
- Mitreisende verpflichten sich, im Notfall den Anweisungen des Veranstalters oder des Zugpersonals Folge zu leisten.
- Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Notausgänge, Feuerlöscher) dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.
9. Nutzung von Zusatzleistungen
Falls Mitreisende optionale Zusatzleistungen (z. B. Catering oder Entertainment) nutzen möchten, sind diese direkt beim Veranstalter oder über den Hauptbucher zu buchen. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht, wenn sie nicht ausdrücklich gebucht wurden.
10. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Einschränkungen der Fahrt aufgrund von höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, Streiks, Naturkatastrophen). Mitreisende können in solchen Fällen keine Rückerstattung oder Entschädigung geltend machen.
11. Kommunikation über den Hauptbucher
- Der Hauptbucher ist die einzige Ansprechperson für Buchungen, Zahlungen und Vertragsfragen.
- Mitreisende erklären sich einverstanden, dass alle relevanten Informationen über den Hauptbucher an sie weitergeleitet werden.
12. Bild- und Videoaufnahmen
- Mitreisende erklären sich damit einverstanden, dass während der Fahrt Bild- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- oder Werbezwecken gemacht werden können, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen.
13. Verantwortlichkeit der Mitreisenden
- Mitreisende sind verpflichtet, die Sicherheits- und Verhaltensregeln einzuhalten.
- Für Schäden, die Mitreisende während der Fahrt am Zug, Inventar oder gegenüber Dritten verursachen, haften sie persönlich.
14. Eigenmächtiges Verschließen von Abteilen
- Das eigenmächtige Verschließen von Abteilen mit nicht genehmigten Mitteln (z. B. Ketten, Schlössern) ist untersagt.
- Sollte ein solches Verschließen erfolgen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Verschlussmittel zu entfernen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Betrag] Euro erhoben.
15. Datenschutz
Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Sonderzugfahrt verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich.
16. Ausschluss von der Fahrt
- Mitreisende können bei Verstoß gegen die AGB, Sicherheits- oder Verhaltensregeln von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Ein Ausschluss begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistungen.
17. Schlussbestimmungen
- Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 17.01.2025