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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mitreisende einer Sonderzugfahrt

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitreisenden, die nicht als Hauptbucher auftreten, jedoch an einer vom Veranstalter organisierten Sonderzugfahrt teilnehmen. Mitreisende erkennen durch ihre Teilnahme diese AGB an. Diese AGB regeln die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitreisenden sowie Haftungsfragen.


2. Direktkommunikation mit Mitreisenden

Der Veranstalter ist berechtigt, den Mitreisenden direkt per E-Mail alle relevanten Informationen zur Sonderzugfahrt zukommen zu lassen. Dazu zählen insbesondere:

Diese direkte Kommunikation dient der Entlastung des Hauptbuchers und der Sicherstellung, dass alle Mitreisenden zeitnah und zuverlässig informiert sind. Mitreisende erklären sich durch ihre Teilnahme mit der Nutzung ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck einverstanden.


3. Mitwirkungspflichten der Mitreisenden

Mitreisende verpflichten sich, die Teilnahme aktiv zu unterstützen, indem sie:


4. Alkohol- und Drogenkonsum


5. Mitnahme von Gegenständen

Gefährliche und verbotene Gegenstände

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die dazu erlassene Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regeln den Umgang mit Gefahrgütern im Schienenverkehr. Hierbei gibt es spezifische Vorschriften, welche Gefahrgüter nicht befördert werden dürfen oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind.

Nach der GGVSEB und den Regelungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene (RID) sind unter anderem folgende Gegenstände in Zügen verboten oder stark reglementiert:

Mitreisende sind verantwortlich für die sichere Verwahrung ihres Gepäcks und persönlicher Gegenstände. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Diebstahl.


6. Ein- und Ausstieg in den Zug/ Bahnsteiglängen und Zuglängen

Aufgrund verkürzter Bahnsteiglängen an Ihrem Zielbahnhof kann der gesamte Zug möglicherweise nicht am Bahnsteig halten. Bitte beachten Sie, dass der Ausstieg nur in den vorderen Wagen (z. B. Wagen 1–7) möglich ist. Weitere Informationen erhalten Sie vor Ort durch Durchsagen und Anzeigen.

Um die Anforderungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) (§ 4 Abs. 2) zu erfüllen und die Sicherheit unserer Gäste jederzeit zu gewährleisten, ist eine Kombination aus frühzeitiger und vor Ort bereitgestellter Information erforderlich.

Online-Sicherheitshinweis im Vorfeld:

Gäste werden bereits bei der Buchung und der Online-Ticketzustellung über mögliche abweichende Haltepositionen oder Zugangsbeschränkungen informiert.

Vor-Ort-Kommunikation am Reisetag:

Um sicherzustellen, dass alle Fahrgäste die wichtigen Informationen rechtzeitig erhalten, werden Hinweise zusätzlich vor Ort bereitgestellt. Dies erfolgt durch:

Die Nichteinhaltung der Vorschriften über gefährliche Güter kann zu strafrechtlicher Verfolgung führen.


7. Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften


8. Verhalten bei Notfällen


9. Nutzung von Zusatzleistungen

Falls Mitreisende optionale Zusatzleistungen (z. B. Catering oder Entertainment) nutzen möchten, sind diese direkt beim Veranstalter oder über den Hauptbucher zu buchen. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht, wenn sie nicht ausdrücklich gebucht wurden.


10. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Einschränkungen der Fahrt aufgrund von höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, Streiks, Naturkatastrophen). Mitreisende können in solchen Fällen keine Rückerstattung oder Entschädigung geltend machen.


11. Kommunikation über den Hauptbucher


12. Bild- und Videoaufnahmen


13. Verantwortlichkeit der Mitreisenden


14. Eigenmächtiges Verschließen von Abteilen


15. Datenschutz

Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Sonderzugfahrt verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich.


16. Ausschluss von der Fahrt


17. Schlussbestimmungen

Stand: 17.01.2025