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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an einer Sonderzugfahrt

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an Sonderzugfahrten, die vom Veranstalter organisiert werden. Sie regeln die Beförderung der Teilnehmer auf der vereinbarten Strecke sowie optional gebuchte Zusatzleistungen wie Catering oder Entertainment. Andere Leistungen sind nicht Gegenstand dieser AGB, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Der Veranstalter tritt hierbei als Reiseveranstalter auf, jedoch handelt es sich nicht um eine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB.

  1. Leistungen des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Durchführung der Sonderzugfahrt entsprechend der Buchung und den angegebenen Bedingungen. Die Leistungen umfassen:

Hinweis: Für diese Reiseleistung ist gemäß § 651a Abs. 5 BGB kein Sicherungsschein erforderlich, da es sich nicht um eine Pauschalreise handelt.

  1. Buchung und Vertragsabschluss

Die Buchung erfolgt durch den Teilnehmer und wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich. Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer diese AGB an. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

  1. Zahlungsbedingungen
  1. Stornierung durch den Teilnehmer

Der gesamte Betrag unmittelbar nach Buchung fällig ist. Die Zahlung kann per PayPal, Überweisung, Kreditkarte oder anderen vereinbarten Zahlungsmethoden erfolgen. Eine Anzahlung oder Ratenzahlung ist nicht möglich. Die Buchung ist erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich.

Der Teilnehmer kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:

Hinweis: Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen, entweder per E-Mail oder auf dem Postweg. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

  1. Änderungen und Absagen durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen im Ablauf der Sonderzugfahrt vorzunehmen, wenn diese durch höhere Gewalt, Streckensperrungen, technische Störungen oder andere unvorhersehbare Umstände notwendig werden. In diesen Fällen wird der Teilnehmer umgehend informiert. Soweit Änderungen für den Teilnehmer unzumutbar sind, steht ihm ein Rücktrittsrecht zu.

  1. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  1. Verhalten während der Fahrt

Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Sicherheits- und Verhaltensregeln zu beachten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann der Teilnehmer von der Fahrt ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

  1. Datenschutz

Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Sonderzugfahrt verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich.

  1. Änderungen der AGB

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen, die bestehende Verträge betreffen, werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von [Frist] schriftlich widerspricht.

  1. Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12. Verantwortlichkeit des Hauptbuchers bei minderjährigen Teilnehmern

Der Hauptbucher ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die in diesen AGB festgelegten Teilnahmevoraussetzungen, insbesondere das Mindestalter von 18 Jahren, erfüllen.
Stellt sich während der Reise heraus, dass ein Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, trägt der Hauptbucher die volle Verantwortung für die Konsequenzen, einschließlich der Organisation und Kosten einer sicheren Rückreise des unberechtigten Teilnehmers.
Minderjährige Teilnehmer werden grundsätzlich von der Fahrt ausgeschlossen. Sollte die Rückreise nicht unmittelbar durch den Hauptbucher oder die Erziehungsberechtigten organisiert werden können, behält sich der Veranstalter vor, die minderjährige Person der zuständigen Behörde (z. B. Bundespolizei) zu übergeben, um eine sichere Betreuung zu gewährleisten.
In jedem Fall haftet der Hauptbucher für entstehende Kosten und Schäden, die durch die unrechtmäßige Teilnahme eines minderjährigen Teilnehmers entstehen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Konsequenzen, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung durch den Hauptbucher ergeben.

13. Bearbeitungsgebühr bei Falschangaben

Der Hauptbucher ist verpflichtet, bei der Buchung wahrheitsgemäße Angaben zu allen Teilnehmern zu machen, insbesondere in Bezug auf das Alter.

  1. Stellt sich während der Reise heraus, dass ein Teilnehmer aufgrund falscher Angaben nicht teilnahmeberechtigt ist (z. B. das Mindestalter von 18 Jahren nicht erreicht hat), erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Betrag einfügen, z. B. 50 €]. Diese Gebühr deckt den zusätzlichen Verwaltungs- und Organisationsaufwand, der durch die notwendige Klärung, den Ausschluss von der Fahrt oder die Organisation einer sicheren Rückreise entsteht.
  2. Die Bearbeitungsgebühr wird unabhängig von weiteren Kosten erhoben, die durch die unrechtmäßige Teilnahme entstehen, für die der Hauptbucher ebenfalls haftet.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hauptbuchers (z. B. absichtliche Falschangaben) weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

14. Vertragsverhältnis und Hausrecht

Als Veranstalter haben Sie das Hausrecht im Zug und können bestimmen, wie die Abteile genutzt werden dürfen. Wenn die Gäste Abteile ohne Ihre Genehmigung mit einer Kette oder ähnlichen Maßnahmen verschließen, handeln sie möglicherweise gegen die Nutzungsbedingungen.

  1. Der Veranstalter behält sich vor, in den Beförderungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich festzulegen, dass das eigenmächtige Verschließen von Abteilen mit nicht genehmigten Mitteln untersagt ist.

15. Verschließen von Abteilen

  1. Das eigenmächtige Verschließen von Abteilen mit nicht genehmigten Mitteln (z. B. Ketten, Schlössern) ist untersagt. Sollte ein solches Verschließen erfolgen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Verschlussmittel zu entfernen.
  2. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Betrag] Euro erhoben, um den entstandenen Verwaltungs- und Arbeitsaufwand zu decken. Die Kosten sind vom Verursacher zu tragen.

Stand: 17.01.2025