Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung und den Betrieb von Sonderzügen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Aringo Event-Reisen & Media, Siebenbergestraße 3, 31061 Alfeld (Leine) / Inhaber: Oliver Schwartz
(im Folgenden „Vermieter“) und anderen Unternehmen (im Folgenden „Mieter“)
im Rahmen der Vermietung und des Betriebs von Sonderzügen. Sie gelten ausschließlich, es sei denn, schriftlich wurde etwas anderes vereinbart.
2. Vertragsgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter einen Sonderzug gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen zur Verfügung. Der Leistungsumfang, einschließlich spezifischer technischer und organisatorischer Details, wird im Mietvertrag spezifiziert.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter ein Angebot des Vermieters schriftlich annimmt oder der Vermieter eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die im Vertrag angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
5. Rücktritt und Stornierung
5.1 Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten. Für den Rücktritt gelten folgende pauschale Rücktrittskosten, bezogen auf den Gesamtpreis:
- Bis 140 Tage vor Fahrtbeginn: 1 % des Gesamtpreises als Bearbeitungsgebühr.
- 139 bis 65 Tage vor Fahrtbeginn: 65 % des Gesamtpreises.
- 64 bis 20 Tage vor Fahrtbeginn: 80 % des Gesamtpreises.
- 19 bis 4 Tage vor Fahrtbeginn: 95 % des Gesamtpreises.
- Weniger als 3 Tage vor Fahrtbeginn: 100 % des Gesamtpreises.
5.2 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften während der Nutzung des Sonderzugs.
6.2 Der Mieter verpflichtet sich, den Sonderzug ordnungsgemäß zu behandeln und Schäden unverzüglich zu melden.
6.3 Der Mieter stellt sicher, dass alle Fahrgäste die AGB des Vermieters akzeptieren und sich während der Fahrt ordnungsgemäß verhalten.
7. Haftung des Mieters
7.1 Der Mieter haftet für Schäden am Sonderzug, die durch ihn oder seine Fahrgäste verursacht werden.
7.2 Schäden, die bei Fahrtantritt dokumentiert wurden, fallen nicht unter die Haftung des Mieters.
8. Sicherheitsvorschriften und Hausrecht
8.1 Der Mieter und seine Fahrgäste sind verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften des Vermieters sowie gesetzliche Regelungen einzuhalten.
8.2 Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, ungebührlichem Verhalten oder sonstigem Fehlverhalten, das den ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt gefährdet, behält sich der Vermieter das Hausrecht vor. Der Vermieter ist berechtigt, einzelne Personen von der Fahrt auszuschließen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
8.3 Der Vermieter stellt vor der Fahrt ein Informationsschreiben bereit, das alle Teilnehmer erhalten und lesen sollen. Dieses enthält spezielle Sicherheitsvorschriften und Informationen. Der Mieter ist verpflichtet, das Informationsschreiben an alle Teilnehmer weiterzuleiten oder dem Vermieter die Kontaktinformationen der Mitreisenden (mit deren Zustimmung) zur Verfügung zu stellen.
9. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen
Bei Störungen im Betriebsablauf behält sich der Vermieter das Recht vor, die vereinbarte Leistung zu ändern. Bei Vorliegen höherer Gewalt und auch bei unverschuldetem Unmöglichwerden der Leistung wird der Vermieter von ihrer Leistungspflicht frei. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Betrag abzüglich nachweislich entstandener Kosten erstattet.
10. Haftung des Vermieters
10.1 Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2 Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden haftet der Vermieter nicht.
10.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegende Ereignisse entstehen.
11. Versicherung
Der Mieter wird gebeten, eine ausreichende Versicherung für die Fahrgäste abzuschließen, insbesondere für Unfälle und Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fahrgäste verursacht werden, es sei denn, diese entstanden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters.
12. Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters und seiner Fahrgäste ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.
13. Streitbeilegung / Schlichtung
Im Falle von Streitigkeiten kann der Mieter die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) nutzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter [Link zur OS-Plattform].
14. Änderungen der AGB
Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Mieter spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
15. Verwendung von Unterauftragnehmern
Der Vermieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmer hinzuzuziehen.
16. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
16.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann ist.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2025 in Kraft und gelten für alle Verträge, die ab diesem Datum abgeschlossen werden. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Alfeld (Leine), den 01.01.2025
Historie: Diese AGB wurden am 16.01.2025 erneuert. Die AGB vom 01.01.2025 verlieren damit ihre Wirkung.
(Änderung: „§11 Versicherungshinweis für den Mieter“ wurde gestrichen/ entfernt)