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WAS DARF ICH MITNEHMEN?

Getränke und Speisen in den Zug mitzunehmen ist grundsätzlich gestattet!
Was wir nicht zulassen sind „überhebliche viele alkoholische Getränke“.
Das bedeutet: Alkoholische Getränke mit vergleichbar 0,7l und einem Alkoholgehalte von bis zu 12% sind gestattet. 
Anders gesagt: Nehmt euch gerne 2-3 Dosen Bier, ein paar Döschen Prosecco oder ein Mixgetränk mit.
Wichtig: KEINE GLASFLASCHEN UND GLÄSER!

VORSICHT BEIM EIN- UND AUSSTEIGEN

Aufgrund verkürzter Bahnsteiglängen an Ihrem Zielbahnhof kann der gesamte Zug möglicherweise nicht am Bahnsteig halten. Bitte beachten Sie, dass der Ausstieg nur in den vorderen Wagen (z. B. Wagen 1–7) möglich ist. Weitere Informationen erhalten Sie vor Ort durch Durchsagen und Anzeigen.
Um die Anforderungen der
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) (§ 4 Abs. 2) zu erfüllen und die Sicherheit unserer Gäste jederzeit zu gewährleisten, ist eine Kombination aus frühzeitiger und vor Ort bereitgestellter Information erforderlich.

In den folgenden Bahnhöfen müsst ihr aufpassen – hier nur in den ersten 7 Wagons ein- und aussteigen:
TOSTEDT, SCHEEßEL, ROTHENBURG WÜMME, OSNABRÜCK, DIEPHOLZ

WAS DARF ICH NICHT MIT IN DEN ZUG NEHMEN?

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die dazuerlassene Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regeln den Umgang mit Gefahrgütern im Schienenverkehr. Hierbei gibt es spezifische Vorschriften, welche Gefahrgüter nicht befördert werden dürfen oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind.
Nach der GGVSEB und den Regelungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene (RID) sind unter anderem folgende Gegenstände in Zügen verboten oder stark reglementiert:

Gefährliche und verbotene Gegenstände

  • keine Gegenstände und Stoffe, die andere Mitreisende stören, verletzen oder den Wagen beschädigen könnten
  • Glasflaschen/ Gläser (Link: https://www.sueddeutsche.de/panorama/kamen-flasche-zug-wurf-1.4666772
  • Waffen, Schusswaffen, einschließlich Attrappen oder Spielzeugwaffen und Waffen aller Art
  • Gase, einschließlich Propan und Butan
  • Entzündliche Flüssigkeiten;
  • Chemische und toxische Substanzen: Alle chemischen oder toxischen Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen
  • Konfetti (verstopft und verklebt die Heizungssysteme!)
  • Spitze/scharfe Waffen und scharfkantige Gegenstände
  • Stumpfe Gegenstände (d. h. jeder stumpfe Gegenstand, der Verletzungen verursachen kann; dazu gehören einige Sportausrüstungen, wie Tennis-, Hockey- und Baseballschläger)
  • Sprengstoffe und brennbare Stoffe (d. h. explosive oder leicht brennbare Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen)
  • Knallbonbons


Das Mitführen von gefährlichen Gütern kann zu strafrechtlicher Verfolgung führen.

Vor-Ort-Kommunikation am Reisetag:

Online-Sicherheitshinweis im Vorfeld:

  • Gäste werden bereits bei der Buchung und der Online-Ticketzustellung über mögliche abweichende Haltepositionen oder Zugangsbeschränkungen informiert.
  • Um sicherzustellen, dass alle Fahrgäste die wichtigen Informationen rechtzeitig erhalten, werden Hinweise zusätzlich vor Ort bereitgestellt. Dies erfolgt durch:
    • Lautsprecherdurchsagen am Bahnhof und im Zug.
    • Plakate und Sicherheitsschilder in den Wagons und an den Türen
    • Visuelle Anzeigen an Bahnsteigen und in den Zügen.
    • Persönliche Hinweise durch das Zugpersonal.
  •  

TEILNAHME AB 18 JAHREN

Die Teilnahme an der Fahrt ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren ! Die Hauptbucher (müssen mindestens 18 Jahre alt sein) versichern die Richtigkeit der Eingaben der Personendaten und sind verantwortlich und haftbar für falsche Angaben. Sollte sich herausstellen, dass einer der Teilnehmer unter 18 Jahre alt sein sollte, so verpflichtet sich der Hauptbucher, den Zug mit dem/ den unter-18-jährigen beim nächsten Halt zu verlassen und auf eigene Kosten die Weiter- bzw. Rückreisereise anzutreten. Eine Rückerstattung des Fahrgeldes entfällt. Alle Bucher werden bereits bei der Buchung darauf hingewiesen.
Der Hauptbucher erkennt sich in vollem Umfang als verantwortlich und haftbar für die gemachten Angaben seiner Mitreisenden (insbesondere Name und Geburtsdatum) – sollte es zu einer Stornierung aufgrund falscher Angaben kommen (z.B. einer der Mitreisenden ist zum Fahrtbeginn unter 18 Jahren oder hat zum Geburtsdatum falsche Angaben gemacht), trägt der Hauptbucher sämtliche entstehenden Kosten sowie Gebühren, auch für die Rückführung.

UNRECHTMÄSSIGE NUTZUNG DER NOTBREMSE

Die unrechtmäßige Benutzung der Notbremse ist eine Straftat und wird von uns mit Alarmierung der Bundespolizei sofort zur Anzeige gebracht.
Für die Bearbeitung einen solchen Vorfalls stellen wir pauschal 500 Euro in Rechnung- zudem sämtliche Folgekosten. Der Mitreisende ist sich darüber bewusst (zusätzliche Forderungen Dritter bleiben dadurch unberührt)!

VERSCHLIESSEN VON ABTEILEN

  1. Das eigenmächtige Verschließen von Abteilen mit nicht genehmigten Mitteln (z. B. Ketten, Schlössern) ist untersagt. Sollte ein solches Verschließen erfolgen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Verschlussmittel zu entfernen.
  2. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro erhoben, um den entstandenen Verwaltungs- und Arbeitsaufwand zu decken. Die Kosten sind vom Verursacher zu tragen.

SCHÄDEN IM ABTEIL/ ZUG

Das Zugpersonal kontrolliert vor und nach der Fahrt, während der Pause am Zielort den Zug auf Beschädigungen. Haftbar und verantwortlich für entstandene Schäden sind Gäste der jeweiligen Abteile. Die Hauptbucher sind im Zuge einer Schadenregulierung verantwortlich für die Meldung und Abwicklung von entstandenen Schäden.
Dieses gilt auch für nicht gemeldete Schäden an den reservierten Sitzplätzen, die im Zuge der Fahrt entstehen (Schäden müssen schnellstmöglich beim Infopoint gemeldet werden!). Der Hauptbucher verpflichtet sich, die  Sicherheitsinformationen an seine Mitreisenden weiterzuleiten.

Für alle sonstigen Bearbeitungsfälle (Verschmutzung, Schäden, etc.) stellen wir pauschal 150 Euro in Rechnung, sofern der Schaden nicht regulär und rechtzeitig gemeldet wird. Eventuell existierende Schäden müssen zur Abfahrt beim Zugbegleiter angezeigt werden. 

Für eine direkte Schadensmeldung stellt party.reisen eines Online-Formular zur Verfügung, über welches auch Bilder hochgeladen werden können.

Wir sind dankbar für Hinweise, solltet ihr einen Schaden entdecken! Helft uns bitte, Schäden zu vermeiden und Verursacher ausfindig zu machen, Dankeschön!